Am Mittwoch, den 18.09.2019, hat der bekannte Richter Andreas Müller
drei Fälle wegen Besitzes Geringer Mengen Cannabis am Amtsgericht Bernau
verhandelt.
Müller hält das im Betäubungsmittelgesetz festgeschriebene
Verbot von Cannabis für verfassungswidrig.
In zwei der drei Fälle hat
der Richter den Beschluss gefällt, sie dem Bundesverfassungsgericht
vorzulegen. Mit diesem auch "Richtervorlage" genannten
Normenkontrollantrag fordert er das Bundes-verfassungsgericht auf zu
prüfen, ob das Cannabisverbot gegen mehrere Verfassungsgrundsätze
verstößt.
Richter Müller hat angekündigt, dafür die Mustervorlage des Deutschen
Hanfverbandes zu nutzen.
Weitere Informationen dazu:
https://hanfverband.de/richtervorlage
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Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=rmgrYjAV36o